|
|
|
|
|
Stadtinfo
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Stadt des Tages: Zürich |
|
Sehenswürdigkeiten : Kirchen |
|
Das Grossmünster gehört zusammen mit dem Fraumünster und der St. Peter-Kirche zu den bekanntesten Kirchen der Zürcher Innenstadt. Der Bau begann um 1100 auf Anweisung von Kaiser Karl dem Dicken und war im Jahre 1220 vollendet. Die Kirche war Ausgangspunkt [mehr...] |
|
Sehenswürdigkeiten : Denkmäler |
|
In Zürich gibt es einige beachtenswerte Denkmäler berühmter mit Zürich verbundener Personen, zum Beispiel das Alfred Escher-Denkmal auf dem Bahnhofplatz oder das Johann Heinrich Pestalozzi-Denkmal an der Bahnhofstrasse.
Weitere Zürcher Denkmäler [mehr...] |
|
Sehenswürdigkeiten : Parks |
|
Der Zoologische Garten bietet mit der neu eröffneten Masoala-Regenwald-Halle eine für Europa einmalige Attraktion.
Von den diversen Stadtparks ist insbesondere der (neue) Botanische Garten sehenswert.
Ein Geschenk der Partnerstadt Kunming [mehr...] |
|
Kunst und Kultur : Festivitäten |
|
Bekannte Festivitäten in Zürich sind das Knabenschiessen, welches jeweils Mitte September stattfindet, wo rund 5'000 Jugendliche den Schützenkönig ausmachen, sowie das Sechseläuten jeweils Ende April. Der Mittelpunkt dieses Festes ist das [mehr...] |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schweiz
Gesundheitswesen
In der Schweiz ist jeder Einwohner unabhängig der Nationalität durch das Krankenversicherungsgesetz obligatorisch für die Behandlungskosten bei Krankheit versichert. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist aber Sache des Versicherten. Mit den EU-Staaten bestehen Verträge, die die gegenseitige Übernahme der Behandlung bei Notfällen regeln (Formular E111). Die Krankenversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, jede Krankenkasse ist aber gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Zahnarztbehandlungen werden von den Krankenkassen nicht getragen, von wenigen Ausnahmen abgesehen.
Die Finanzierung der staatlichen Krankenhäuser erfolgt einerseits durch Bezahlungen der Behandlungen, andererseits durch Zuschüsse der Kantone oder Gemeinden. Die Finanzierung der Privatkrankenhäuser erfolgt dagegen in der Regel nur aus den Behandlungstaxen, die deswegen markant höher sind als bei den staatlichen Krankenhäuser. Die gesetzliche Grundversicherung deckt deswegen die Behandlung in Privatkliniken nicht. Ambulante Behandlungen dagegen werden von der Grundversicherung in der ganzen Schweiz und bei jedem zugelassenen Leistungserbringer gedeckt.
Für Behandlungskosten bei 'Unfällen' ist jeder Angestellte durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch versichert. Es gibt einerseits eine selbstständige Unfallversicherung des öffentlichen Rechts (SUVA), andererseits bieten auch die meisten privaten Versicherungskonzerne Unfallversicherungen nach UVG an. Es ist Sache des Arbeitgebers, alle Angestellten - auch bei Freizeitunfällen - zu versichern. Wer nicht angestellt ist, muss sich selbst gegen Unfall versichern.
|
Haben Sie sich auch
vertippt? Hier eine Auswahl der
gängigen
Vertipper:
|