 |
 |
 |
 |
 |
Stadtinfo
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| Stadt des Tages: Basel |
 |
| Wirtschaftsleben |
 |
| Basel kommt aufgrund seiner zentralen Lage in Mitteleuropa eine besonders wichtige und bevorzugte handelgeografische Bedeutung zu. Der Lebens- und Wirtschaftsraum am Dreiländereck umfasst über 2,3 Millionen Einwohner und über 1 Million Erwerbstätige (Stand [mehr...] |
 |
| Kunst und Kultur : Basler Fasnacht |
 |
| Basel ist weit über seine Grenzen hinaus bekannt für seine Fasnacht. Beginn und zugleich Höhepunkt der Basler Fasnacht ist der Morgestraich, der in der Nacht von Sonntag auf Montag nach Aschermittwoch um vier Uhr beginnt. Aktive beim Morgestraich [mehr...] |
 |
| Verkehr : Automobil |
 |
| Die Stadt Basel ist Knotenpunkt wichtiger Strassenverbindungen nach Deutschland und Frankreich. Aus Luzern bzw. Zürich verbindet die A2 bzw. die A3 die deutsche A 5 Richtung Karlsruhe und die französische A 35 Richtung Mulhouse. Fünf Strassen- und eine [mehr...] |
 |
| Kunst und Kultur : Gastgewerbe |
 |
Basel hat eine Vielzahl geschichtsträchtiger Gastbetriebe und Hotels.
Das Hotel Drei Könige, im Grossbasel neben der Mittleren Brücke, ist eines der ältesten verbrieften Hotels Europas, in dem schon zahlreiche Persönlichkeiten der Geschichte [mehr...] |
 |
|
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
Schweiz
Gesundheitswesen
In der Schweiz ist jeder Einwohner unabhängig der Nationalität durch das Krankenversicherungsgesetz obligatorisch für die Behandlungskosten bei Krankheit versichert. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist aber Sache des Versicherten. Mit den EU-Staaten bestehen Verträge, die die gegenseitige Übernahme der Behandlung bei Notfällen regeln (Formular E111). Die Krankenversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, jede Krankenkasse ist aber gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Zahnarztbehandlungen werden von den Krankenkassen nicht getragen, von wenigen Ausnahmen abgesehen.
Die Finanzierung der staatlichen Krankenhäuser erfolgt einerseits durch Bezahlungen der Behandlungen, andererseits durch Zuschüsse der Kantone oder Gemeinden. Die Finanzierung der Privatkrankenhäuser erfolgt dagegen in der Regel nur aus den Behandlungstaxen, die deswegen markant höher sind als bei den staatlichen Krankenhäuser. Die gesetzliche Grundversicherung deckt deswegen die Behandlung in Privatkliniken nicht. Ambulante Behandlungen dagegen werden von der Grundversicherung in der ganzen Schweiz und bei jedem zugelassenen Leistungserbringer gedeckt.
Für Behandlungskosten bei 'Unfällen' ist jeder Angestellte durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch versichert. Es gibt einerseits eine selbstständige Unfallversicherung des öffentlichen Rechts (SUVA), andererseits bieten auch die meisten privaten Versicherungskonzerne Unfallversicherungen nach UVG an. Es ist Sache des Arbeitgebers, alle Angestellten - auch bei Freizeitunfällen - zu versichern. Wer nicht angestellt ist, muss sich selbst gegen Unfall versichern.
|
Haben Sie sich auch
vertippt? Hier eine Auswahl der
gängigen
Vertipper:
|