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Länderinfo
Deutschland
Geografie : Großlandschaften
Die landschaftlichen Großräume unterscheiden sich vor allem in der Abfolge von Nord nach Süd, da das Gelände nach Süden hin tendenziell höher und steiler wird. Der nördliche Teil Deutschlands, die Norddeutsche Tiefebene, ist ein hauptsächlich von den [mehr...]
Geschichte : Völkerwanderung und Frühmittelalter
Nach dem Einfall der Hunnen 375 und zeitgleich mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschland [mehr...]
Geschichte : Heiliges Römisches Reich (962–1806)
Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. als erster ostfränkischer König in Rom zum Kaiser gekrönt wurde und damit das Heilige Römische Reich begründete. Als Anfang wird aber auch [mehr...]
Wirtschaft
Deutschland ist relativ rohstoffarm, seine Wirtschaft ist vorwiegend auf den industriellen und Dienstleistungssektor konzentriert. Große Flächen des Landes werden landwirtschaftlich genutzt, jedoch sind nur 2–3 % der Beschäftigten in der Landwirtschaft [mehr...]
Berlin (Deutschland)
Politik: Die Bezirke
Nach dem Gebietsreformgesetz vom 10. Juni 1998 wurde die Zahl der Verwaltungsbezirke zum 1. Januar 2001 von 23 auf 12 reduziert. Berlin ist seitdem gegliedert in die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf.
Da Berlin eine Einheitsgemeinde ist, stellen die Bezirke keine eigenständigen Gemeinden dar und sind somit stark vom Senat und auf Verwaltungsebene von den Senatsverwaltungen abhängig, die die Fachaufsicht ausüben. Dennoch gibt es in jedem Berliner Bezirk ein eigenes – allerdings nicht vollwertiges – Bezirksparlament, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), welches das Bezirksamt, bestehend aus Bezirksbürgermeister und fünf Stadträten nach Parteienproporz wählt. Bürgermeister und Stadträte werden zwar politisch gewählt, haben aber den Status eines Abteilungsleiters und sind auf Zeit verbeamtet, so genannte Wahlbeamte.
Die Bürgermeister der Bezirke bilden unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters den Rat der Bürgermeister, der den Senat berät.
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